Einblick in die Stadtratsarbeit

Der Stadtrat verwaltet die Landeshauptstadt München, Art. 29 Bayerische GemO, soweit nicht der Bürgermeister selbständig entscheidet. Wann er das darf, ist in der Gemeindeordnung (Art. 37 Bayerische GemO) und in der Geschäftsordnung des Stadtrats geregelt. Der Stadtrat ist die Vertretung der Gemeindebürger. 

Wenn Sie einen Überblick über unsere Tätigkeit im Münchner Stadtrat erhalten wollen, über unsere Initiativen, Anfragen und Anträge, dürfen wir Sie auf http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/ris_startseite.jsp verweisen. Dort finden Sie alles Aktuelle zu Stadtratssitzungen, Ausschüssen, Fraktionen, Beschlussvorlagen, Anfragen und Anträgen.

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